1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Rechtsgeschäfte zwischen der Steinbach & Ebert GbR, Max-Planck-Str. 12, 76829 Landau (nachfolgend als “Stadtkapitel”/ “wir” bezeichnet) und ihren Kunden/Mitgliedern.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen desKunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Stadtkapitel hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1. Gegenstand der AGB sind Rahmenverträge für eine Mitgliedschaft bei Stadtkapitel. Die Mitgliedschaft kann auf unterschiedliche Weisen vorliegen (Basic-, Premium-, Businesspaket.)
2.2. Der Vertrag und die AGB mit der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von Stadtkapitel unterbreitete Angebot in Textform bestätigt und/oder dieses unterschreibt. In diesem Angebot geht hervor, um welche Art von Mitgliedschaft es sich im Einzelnen handelt.
3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde stellt Stadtkapitel alle für die Durchführung des Auftragsbenötigten Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Darunter versteht sich bspw. ein Drehtermin, die Nennung von Geschäftsadresse und Öffnungszeiten für die Unternehmensseite, sowieFreigabe von sämtlichen Dateien. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist Stadtkapitel von der Leistungspflicht befreit. Leistet Stadtkapitel dennoch, wird der entstandene Mehraufwand in Rechnung gestellt.
3.2. Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material (falls nötig)frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte)ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
4. Leistungen Dritter
4.1. Stadtkapitel ist berechtigt, entsprechend der Vereinbarungen mit dem Kunden Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.
4.2. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Stadtkapitel haben. Stadtkapitel wird den Kunden über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur so früh wie möglich unterrichten. Im Falle einer Beauftragung Dritter gelten deren AGB’s, sowie Vertragsmuster für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich.Die Haftung des Zuständigkeitsbereiches wird in diesem Fall ebenfalls an Dritte übertragen, sofern Leistung nicht mehr in dem Bereich der Steinbach & Ebert GbR führt. (beispielsweise bei einer Beauftragung Dritter für die Filmproduktion)
4.3. Stadtkapitel übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Stadtkapitel trifft keine Überwachungspflicht.
4.4 Die Leistungen Dritter werden in Anspruch genommen, um die Aufträge des Kunden zu erfüllen. In diesem Fall haftet die Stadtkapitel auch nicht für Fehler oder technische Ausfälle innerhalb der Software-Tools. In diesem Fall muss der Kunde sich bei Beschwerden direkt an die Anbieter wenden und ggf. eigene Verträge abschließen.
5. Termine und Lieferfristen
5.1. Fristen und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen. 5.2. Sofern Stadtkapitel einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat sie dies dem Kunden schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. 5.2 Sofern der Kunde die Terminabsprachen oder Vereinbarungen behindert sind die festgelegten Vereinbarungen nicht mehr geltend.
6. Urheberrechte/Rechtsübertragung und Nutzungsrechte
(1) Grundsätzlich gelten die Bestimmungen über das deutsche Urheberund Verwertungsrecht. Rechtsinhaber ist damit zunächst ausschließlich Stadtkapitel.
(2) Die Nutzungsrechte liegen zuerst für die Plattform und die sozialen Netzwerke von ,,Stadtkapitel" vor und sind als erstes auf diesen zu veröffentlichen.
(3) Das Nutzungsrecht umfasst das Senderecht, unabhängig von der Art des technischen Verfahrens.
(4) Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung nicht bekannte Nutzungsarten sind vom Vertrag nicht erfasst.
(5) Der Kunde erhält nach Fertigstellung eine Kopie des Portraitfilmes mit einem Wasserzeichen (Intro), sowie die finalen Bilder mit einem Wasserzeichen von „Stadtkapitel". Diese Dateien darf der Auftraggeber auf seinen eigenen Kanälen verwenden und hochladen, jedoch nicht umschneiden oder bearbeiten.
( 6) Die Dateien dürfen nur während einer laufenden Mitgliedschaft verwendet und benutzt werden. Entscheidet sich der Auftraggeber die Mitgliedschaft bei „Stadtkapitel" zu kündigen hat er kein Anspruch mehr auf das Nutzungsrecht und muss die erstellten Inhalte offline schalten.
(7) Im Falle einer Kündigung darf Stadtkapitel die Inhalte auch auf den eigenen Kanälen (Webseite/Social-Media) entfernen. (8) Ebenfalls dürfen die Dateien nicht vervielfältigt, bearbeitet, geändert und ergänzt werden. Für die Abgeltung dieser Rechte ist jedenfalls der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen.
(9) Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Rohmaterial beim Auftragnehmer für eine Zeit von 6 Monaten.
7. Gewährleistung
7.1. Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet Stadtkapitel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Stadtkapitel ist verpflichtet einwandfreie Fotografien und einen einwandfreien Portraitfilm abzuliefern. Die Wahl des technischen Verfahrens in Bezug auf Bilder und Verwendung von externen Tools/ Programmen obliegt grundsätzlich Stadtkapitel.
8. Haftung
(1)Der Kunde haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
(2)Stadtkapitel haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stadtkapitel nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. (3)Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(4)Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die.
(5)Stadtkapitel haftet nicht für datenschutzrechtliche oder fehlerhafte Impressi der Kunden. (Bei Weiterleitung und Einbettung).
9. Vergütung und Zahlungsfristen
(1) Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
(2) Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Preise, welche auf der Webseite
(3) Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Zugang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agentur können auch elektronisch übermittelt werden.
(4) Kosten für Dienstleistungen Dritter muss die Agentur nicht verauslagen.
(5). Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.
(6). Zur Aufrechnung gegenüber der Agentur ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
11. Mitgliedschaften / Laufzeiten / Kündigung
11.1. Es gilt bei jeder Mitgliedschaft eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr (12 Monaten).
11.2. Die Mitgliedschaft bei Stadtkapitel verlängert sich nach 12 Monaten automatisch um weitere 12 Monate zu den gegebenen Konditionen, sofern keine schriftliche Kündigung vorliegt.
11.3 Die schriftliche Kündigung muss Spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit bzw. der Folgelaufzeit vorliegen, sonst verlängert sich die Laufzeit des Vertrags um weitere 12 Monate.
11.4 Mit der schriftlichen Kündigung endet die Mitgliedschaft bei Stadtkapitel. Der Kunde verliert mit Beendigung die Nutzungsrechte an den erstellten Dateien. (Portraitfilm, Bilder, Texte, etc.) (siehe §6)
12. Geheimhaltung
12.1. Alle den Parteien im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung des Auftrages, streng vertraulich zu behandeln, und zwar selbst dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.
12.2. Die Parteien haben die Geheimhaltungspflicht jeweils ihren mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern aufzuerlegen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
13.2. Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.
13.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.
13.4. Ausschließlicher - auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Standort der Steinbach & Ebert GbR (Landau in der Pfalz).